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   LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01   

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https://dejure.org/2001,15033
LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01 (https://dejure.org/2001,15033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.11.2001 - L 12 KA 56/01 (https://dejure.org/2001,15033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. November 2001 - L 12 KA 56/01 (https://dejure.org/2001,15033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung in Anwendung der Abstaffelungsregelungen bei Skelettröntgen; Honorarabrechnung; Vertragsärztliche Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 34/99 B

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Dieses Urteil sei rechtskräftig, da das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 34/99 B die gegen dieses Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen habe.

    Der Bewertungsausschuss hat sowohl die Befugnis als auch die Verpflichtung, über die Definition sowie Bewertung der vertragsärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten durch mengen- oder fallzahlbegrenzende Maßnahmen zu steuern (so schon z.B. BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S.41 - Abstaffelung von Basislaborleistungen -, BSG, SozR 3-2500 Nr. 14 S.49 und Nr. 18 S.88 - Teilbudgetierung von Beratungs-, Betreuungs- und Untersuchungsleistungen; Beschlüsse vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B und vom 18. Dezember 2000 - B 6 KA 35/00 B - Abstaffelung von Röntgenleistungen in den Quartalen 1/96 bis 2/97 -).

    Nach alledem ist die fallzahlenbezogene Abstaffelung im Abschnitt Q I.2.1 EBM-Ä, die nur für die sechs Quartale vom 1. Januar 1996 bis zum 30. Juni 1997 gegolten hat, nicht zu beanstanden (so bereits Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 1999, Az.: L 5 KA 4550/98; die dagegen zum Bundessozialgericht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 34/99 B, zurückgewiesen).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.1999 - L 5 KA 4550/98

    Abstaffelungsregelung bei Röntgenleistungen in der Vertragsärztlichen Leistung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 9. November 2000 darauf hingewiesen, dass das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 12. Mai 1999, Az.: L 5 KA 4550/98 über den hier vorliegenden Streitgegenstand entschieden habe.

    Dies sei durch das rechtskräftige Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 12. Mai 1999 - L 5 KA 4550/98 - bestätigt worden, dem die Kammer folge.

    Nach alledem ist die fallzahlenbezogene Abstaffelung im Abschnitt Q I.2.1 EBM-Ä, die nur für die sechs Quartale vom 1. Januar 1996 bis zum 30. Juni 1997 gegolten hat, nicht zu beanstanden (so bereits Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 1999, Az.: L 5 KA 4550/98; die dagegen zum Bundessozialgericht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 34/99 B, zurückgewiesen).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Zuletzt hat das BSG in mehreren Urteilen vom 8. März 2000 (vgl. etwa BSGE 86, 30, 40 ff) zu den ab 1. Juli 1996 geltenden, in ähnlicher Weise wirkenden Teilbudgets des EBM-Ä im Einzelnen ausführlich dargelegt, dass der Gesetzgeber schon vor Einführung des § 87 Abs. 2 a Satz 8 SGB V durch das zweite GKV-Neuordnungsgesetz vom 23. Juni 1997 (BGBl I 1520) von der Zulässigkeit entsprechender zur Mengenbegrenzung geschaffener Regelungen ausgegangen ist, weil die Ergänzung der Vorschrift ausweislich der Gesetzesmaterialien nur klarstellende Funktion hatte (für die zum 1. Juli 1997 in Kraft getretenen Vorschriften des EBM-Ä über die vergleichbar wirkenden fallzahlabhängigen Praxisbudgets vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 23).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Der vom Kläger "analog § 109 SGG" gestellte Antrag, Beweis darüber zu erheben, dass die Vergütungen von konventionellem Röntgen in der Praxis des Klägers nicht kostendeckend sind, geht schon deswegen ins Leere, weil nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. hierzu zuletzt eingehend BSG, Urteil vom 16. Mai 2001, B 6 KA 20/00 R S.17 ff) betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte allein nicht geeignet sind, die vermeintlich zu niedrige EBM-Ä-Bewertung einzelner Leistungen zu Fall zu bringen.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Der Bewertungsausschuss hat sowohl die Befugnis als auch die Verpflichtung, über die Definition sowie Bewertung der vertragsärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten durch mengen- oder fallzahlbegrenzende Maßnahmen zu steuern (so schon z.B. BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S.41 - Abstaffelung von Basislaborleistungen -, BSG, SozR 3-2500 Nr. 14 S.49 und Nr. 18 S.88 - Teilbudgetierung von Beratungs-, Betreuungs- und Untersuchungsleistungen; Beschlüsse vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B und vom 18. Dezember 2000 - B 6 KA 35/00 B - Abstaffelung von Röntgenleistungen in den Quartalen 1/96 bis 2/97 -).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Das Anknüpfen an das empirisch ermittelte Leistungsverhalten früherer Quartale ist sachgerecht (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 16; Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97 R).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Zuletzt hat das BSG in mehreren Urteilen vom 8. März 2000 (vgl. etwa BSGE 86, 30, 40 ff) zu den ab 1. Juli 1996 geltenden, in ähnlicher Weise wirkenden Teilbudgets des EBM-Ä im Einzelnen ausführlich dargelegt, dass der Gesetzgeber schon vor Einführung des § 87 Abs. 2 a Satz 8 SGB V durch das zweite GKV-Neuordnungsgesetz vom 23. Juni 1997 (BGBl I 1520) von der Zulässigkeit entsprechender zur Mengenbegrenzung geschaffener Regelungen ausgegangen ist, weil die Ergänzung der Vorschrift ausweislich der Gesetzesmaterialien nur klarstellende Funktion hatte (für die zum 1. Juli 1997 in Kraft getretenen Vorschriften des EBM-Ä über die vergleichbar wirkenden fallzahlabhängigen Praxisbudgets vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 23).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 18/96

    Festsetzung der Fallpunktzahl für Leistungen des Basislabors in Teil B Kapitel O

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Das Anknüpfen an das empirisch ermittelte Leistungsverhalten früherer Quartale ist sachgerecht (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 16; Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97 R).
  • BSG, 18.12.2000 - B 6 KA 35/00 B

    Zulässig der Abstaffelung vertragsärztlicher Leistungen, gerichtliche Aufhebung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01
    Der Bewertungsausschuss hat sowohl die Befugnis als auch die Verpflichtung, über die Definition sowie Bewertung der vertragsärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten durch mengen- oder fallzahlbegrenzende Maßnahmen zu steuern (so schon z.B. BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S.41 - Abstaffelung von Basislaborleistungen -, BSG, SozR 3-2500 Nr. 14 S.49 und Nr. 18 S.88 - Teilbudgetierung von Beratungs-, Betreuungs- und Untersuchungsleistungen; Beschlüsse vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B und vom 18. Dezember 2000 - B 6 KA 35/00 B - Abstaffelung von Röntgenleistungen in den Quartalen 1/96 bis 2/97 -).
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